|
Kassenabrechnung:
Es besteht die Möglichkeit nach
vorheriger Genehmigung ihrer Krankenkasse die Honorarnote für die Behandlung nach
Beendigung der Therapie einzureichen und einen Teil zurückerstattet zu
bekommen.
Auflistung der gängigen Krankenkassen:
|
Tiroler Gebietskrankenkasse
(TGKK) |
 |
|
Versicherungsanstalt
öffentlich Bediensteter (BVA) |
 |
|
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) |
 |
|
Versicherungsanstalt für
Eisenbahnen und Bergbau (VAEB) |
 |
|
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) |
 |
Private
Zusatzversicherung:
Hier ist die Leistung
abhängig von Ihrem persönlichen Vertrag. Bitte nehmen Sie Kontakt mit
Ihrem Versicherungsberater auf und erfragen Sie die persönlichen
Konditionen |