Kassenabrechnung:

Es besteht die Möglichkeit nach vorheriger Genehmigung ihrer  Krankenkasse die Honorarnote für die Behandlung nach Beendigung der Therapie einzureichen und einen Teil zurückerstattet zu bekommen.

Auflistung der gängigen Krankenkassen:

 

Tiroler Gebietskrankenkasse
(TGKK)

Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)

 

Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA)

Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (VAEB)
Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)

Private Zusatzversicherung:

Hier ist die Leistung abhängig von Ihrem persönlichen Vertrag. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Versicherungsberater auf und erfragen Sie die persönlichen Konditionen